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Proposed Coat of Arms East Africa 1914

Deutsch-Ostafrika


Auf der Grundlage des kaiserlichen Schutzbriefs konnte die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft ihre Landeshoheit über die Kolonie Deutsch-Ostafrika in den ersten Jahren nach der Besitzergreifung ausüben. Insbesondere wurde ihr, ähnlich wie der Neuguinea-Kompanie, auf der Grundlage der Verordnung vom 14. April 1890 und zweier Nebenverordnungen des Auswärtigen Amtes vom 5. Januar 1890 und 14. März 1890 das Recht eingeräumt, eigene Silbermünzen mit dem Bildnis des Kaisers und Kupfermünzen mit dem Reichsadler in eigenem Namen zu prägen. Die in der Berliner Münze geprägten Silbermünzen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft zirkulierten als Zwei-, Ein-, Einhalb- und Einviertel-Rupien-Münzen mit einem Feingehalt von 916,6/1.000 gegenüber dem Feingehalt 900/1.000 der Reichsmünzen.

Die DOAG-Rupie begannen, ständigen Schwankungen zu unterliegen. Im Jahr 1894 lagen sie bei 1,19 Mark, im Februar 1895 fielen sie auf 1,065 Mark und drohten dann auf den Wert von einer Mark zu fallen. Das Gouvernement sah sich daher veranlasst, per Runderlaß vom 17. November 1896 mit Wirkung vom 1. Januar 1897 einen festen Wechselkurs zwischen Rupie und Pesa einzuführen, so dass Pesas zum Kurs von 64 = 1 Rupie ausgegeben und in Zahlung genommen werden konnten.

Die Unterwertigkeit der ostafrikanischen Rupie stellte zunehmende eine Bedrohung für den Handel dar. Deshalb sah sich die zentrale Kolonialverwaltung gezwungen, diesem unhaltbaren Zustand ein Ende zu setzen. Die Verwirklichung dieses Plans war jedoch nur möglich, wenn die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kaiserreich und der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgehoben werden.

In einem neuen Vertrag zwischen dem Kaiserreich und der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft vom 15. November 1902 wurde geregelt, dass die Gesellschaft gegen eine angemessene Entschädigung auf ihr Recht zur Prägung von Münzen zugunsten des Kaiserreichs verzichtete.

Durch die Allerhöchste Ordre vom 23. Dezember 1903 wurde dem Reichskanzler die Ermächtigung erteilt, für das ostafrikanische Schutzgebiet Silbermünzen zu 2, 1, 1/2 und 1/4 Rupien sowie Kupfermünzen zu 1/100 Rupie = 1 Heller und 1/200 Rupie = 1/2 Heller nach vorgelegten Mustern auszuprägen.

Die Silbermünzen trugen auf dem Avers weiterhin wie bei der alten DOAG-Rupie auch, das Porträt des deutschen Kaisers mit Adlerhelm und der Aufschrift "Guilelmus II Imperator", während auf dem Revers die Aufschrift "Deutsch-Ostafrika" sowie der Nennwert, die Jahreszahl, das Münzzeichen und eine Verzierung aus Palmblättern geprägt wurden. Die Münzen wurden in einem gerippten Ring geprägt und trugen auf beiden Seiten einen erhabenen Rand, der aus einem flachen Randstab mit einem Kreis aus Perlen bestand. Da sich im Handel die Erschaffung einer kleineren Münze als dem Pesastück aufdrängte, wurden Ein- und Einhalbhellerstücke ausgeprägt.Flagge der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft

Es war dem Gouverneur überlassen, ab einem zu bestimmenden Datum die Einteilung in Pesas zu unterbinden oder aber die Pesas der Deutsch-Ostafrikanischen nach Ausprägung der neuen Heller- und Einhalbhellerstücke einzuziehen. Während die Pesa-Münzen aus reinem Kupfer bestanden, setzten sich die neuen Kupfermünzen Die neuen Heller- und Einhalbhellermünzen setzten sich aus 95 Teilen Kupfer, 4 Teilen Zinn und 1 Teil Zink zusammen, wohingegen die alten Pesamünzen aus reinem Kupfer bestanden. Die neuen Heller- und Einhalbhellerstücke trugen auf dem Avers die Kaiserkrone, auf dem Revers die Wertangabe und als Verzierung einen Lorbeerzweig. Sie wurden in einen glatten Ring geprägt und hatten auf beiden Seiten einen erhabenen Rand, der aus einem flachen Randstab bestand.

Die für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet bestimmten Silber- und Kupfermünzen wurden je nach Bedarf geprägt. Es bestand jedoch ein stetig steigender Bedarf an einer Zwischenmünze zwischen 1 Heller und 1/4 Rupie (= 25 Heller). Dieser Bedarf wurde schließlich durch den Erlaß vom 2. Oktober 1908 behoben, der die Prägung von Fünf- und Zehnhellermünzen für das Schutzgebiet Deutsch-Ostafrika genehmigte. Die darauf beruhenden Durchführungsverordnungen des Reichskanzlers vom 29. Oktober 1908 gestattete eine nachträgliche Änderung der Münzordnung vom 28. Februar 1904 dahingehend, dass von da an folgende Münzen im Schutzgebiet Deutsch-Ostafrika gesetzliches Zahlungsmittel waren:

1. Silbermünzen:
Zwei Rupienstück, Ein Rupienstück, Eineinhalb Rupienstück, Einviertel Rupienstück (25 Hellermünze)

2. Nickelmünzen:
Zehnhellerstück

3. Kupfermünzen:
Fünfhellerstück, Einhellerstück, Einhalbhellerstück

Das Zehnhellerstück wurde aus der gleichen Legierung hergestellt wie die deutschen Nickelmünzen (75 Teile Kupfer, 25 Teile Nickel). Es hat eine Durchlochung von 6 mm Durchmesser, einen Gesamtdurchmesser von 26 mm und wurde mit einem glatten Ring geprägt. Die Prägezeichen sind die der ostafrikanischen Kupfermünzen. Mit der Durchlochung wollte man sicherstellen, dass unerfahrene Personen zwischen den ähnlichen Nickel- und Silbermünzen unterscheiden können.Gouverneursflagge

Das neu eingeführte Fünfhellerstück wurde aus der gleichen Legierung wie das Einhellerstück hergestellt und war mit einen Durchmesser von 37 mm fünfmal größer als dieses. Das Ein- und Einhalbhellerstück hatte einen Durchmesser von 20 mm bzw. 17,5 mm.

Nach Kriegsausbruch 1914 entstand durch die unterbrochenen Verbindungen ins Kaiserreich eine große Geldknappheit. Daher wurde im Dezember 1915 in Tabora eine provisorische Münzstätte in einer Eisenbahnwerkstatt eingerichtet. Hier wurden 1916 Notmünzen, die 5-Heller-Münzen aus Messing und 20-Heller-Münzen aus Kupfer und Messing hergestellt. Die vielen Varianten rühren von den kaum gehärteten Stahlstempeln, die ständig neu geschnitten werden mussten. Das Avers der Notmünzen zeigt den Nennwert, umgeben von Zweigen und dem Münzzeichen "T" für die Werkstatt in Tabora. Das Revers zeigt eine Krone, die Jahreszahl "1916" und die Bezeichnung "DOA" für Deutsch-Ostafrika. Das Gold des Gouvernements aus der Kironda-Goldmine in Sekenke wurde ebenfalls zu Notmünzen, den 15-Rupien-Goldmünzen, verarbeitet. Das Avers zeigt einen Elefanten mit erhobenem Rüssel vor dem Kilimandscharo. Das Revers zeigt den Reichsadler und die Inschrift "Deutsch-Ostafrika 15 Rupien". Die Legierung dieser Münze besteht aus 750 Teilen Gold, 160 Teilen Silber und 90 Teilen Kupfer. Die 15-Rupien-Goldmünzen wurden kaum für den Zahlungsverkehr verwendet, sondern sofort als begehrte Sammlerstücke aus dem Verkehr gezogen.

Hervorgehobene Angebote von Kolonien > Deutsch-Ostafrika

1 Heller 1911 J

Kupfer

49,00€
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1 Rupie 1906 A

Silber 916 Kupfer 84 Gewicht Soll 11,66 g | Gewicht Ist 11,65 g

119,00€
Protecting_GmbH (0)