Deutsches Kaiserreich
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Für Freunde und Sammler von Münzen des Kaiserreichs und der Kolonien


Von der Reichsgründung 1871 bis zum Kriegsende 1918

Nach der Reichsgründung im Jahr 1871 gab es insgesamt acht nationale Währungen mit unterschiedlichem Gold- und Silbergehalt der Münzen, was den Handel naturgemäß erheblich erschwerte. Die hatte zur Folge, dass Kaiser Wilhelm I. die erste Währungsunion des Deutschen Reiches beschloss.

Reichsmünzgesetz 1871 - 5, 10 und 20 Mark Kaiserreich

Das Gesetz vom 4. Dezember 1871 legte den Goldgehalt der neuen gemeinsamen Währung, der "Mark", mit der Reichsgoldmünze fest, die durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 auf alle nationalen Währungen übertragen wurde. Die Mark, die rückwirkend auch "Goldmark" genannt wurde, war die Rechnungseinheit und die Nominalmünze der Goldmünze des Deutschen Kaiserreiches ab 1871. Die Währung war damals zu einem Drittel goldgedeckt; eine Mark entsprach 0,358423 oder 1000⁄2790 Gramm Feingold.

Ab 1873 war es den Bundesstaaten des Kaiserreiches gestattet, eigene Silbermünzen im Wert von 2 und 5 Mark ausgeben. Das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 regelte die Gestaltung der Münzen: Auf der Vorderseite durften nur der Landesherr oder die Wappen der Freien und Reichsstädte Hamburg, Bremen und Lübeck abgebildet sein. Zusätzlich mussten die Münzen mit einem Perlenkreis geprägt werden. Auf der Wertseite war nur der Reichsadler in einem bestimmten Design erlaubt. Weitere Silbermünzen wurden im Wert von 20, 50 Pfennig und 1 Mark herausgegeben. Da diese Münzen nicht von einzelnen Bundesstaaten herausgegeben wurden, trugen sie auch kein Bildnis eines Souveräns. Die Einführung der Mark fand im gesamten Kaiserreich zum 1. Januar 1876 statt.



Neue Bestimmungen ab 1908


Zu den Bestimmungen, die schon für die 2- und 5-Mark-Münzen galten, durften im Jahr 1908 auch erstmals 3-Mark-Münzen geprägt werden.

Eine Lockerung der Bestimmungen von 1873 erfuhr das am 01. Juni 1909 erlassene Münzgesetz, denn Gedenkmünzen durften nun andere Motive aufweisen und der Perlenkreis war nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich durfte die Wertseite auch noch anders gestaltet werden.

Hohe Auflagen erfuhren die Umlauf- und Gedenkmünzen des Königreichs Preußen. Im Gegensatz dazu sind die Prägezahlen in kleineren Bundesstaaten viel niedriger, insbesondere bei Gedenkmünzen.

Ein großer Vorteil der Münzen bestand in der Verwendbarkeit im gesamten Kaiserreich. Das bayerische 5-Mark-Stück wurde anstandslos in der Freien und Hansestadt Hamburg als Zahlungsmittel entgegen genommen.

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im August 1914 wurde die Ausgabe von Goldmünzen in Mark eingestellt. Die Golddeckung wurde ausgesetzt und bei Kriegsende 1918 endgültig abgeschafft.




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